Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt e.V.
Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch

 
 

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Präventionsberatung

Während der Öffnungszeiten steht unseren BesucherInnen immer eine AMYNA-Mitarbeiterin zur Verfügung.

Wir geben gerne einen Überblick über die Infothek, beraten Sie zu einzelnen Büchern oder Materialien, legen die Videofilme ein usw.

 

Gerne beraten wir Sie/Dich auch zu Fragen der Prävention.

 

  • Was braucht es für Voraussetzungen, um in der jeweiligen Einrichtung präventiv zu arbeiten?

  • Was gibt es für Materialien?

  • Was kann ich mit Kindern welchen Alters machen?

  • Ab welchem Alter ist Prävention überhaupt sinnvoll?

  • Wie kann ein Elternabend zu Prävention aussehen?

  • Wo wende ich mich hin, wenn ich sexuellen Missbrauch vermute?

  • ....

Den Schutzauftrag
nach § 8a SGB VIII umsetzen

Beratungsangebot für Kindertagesstätten

Sie sind dabei, in Ihrer Einrichtung die Grundlagen und Handlungsschritte für ein Verfahren nach § 8a SGB VIII zu erarbeiten und fest zu schreiben? Sie haben sich schon (z.B. in einer Fortbildung) vertieft mit der Thematik beschäftigt, trotzdem ist noch die eine oder andere Frage offen?

Dann ist unser Beratungsangebot für Sie das Richtige. Im Rahmen unseres Infotheksangebotes unterstützen wir Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen, z.B.:

  • Welche Handlungsschritte sind in einem § 8a-Verfahren einrichtungsintern sinnvoll?

  • Wer sollte wann in das Verfahren einbezogen werden?

  • Was sind die Aufgaben einer „insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a“, was bleibt Aufgabe der Einrichtung?

  • Wann sollte die Bezirkssozialarbeit (BSA in den Sozialbürgerhäusern) mit einbezogen werden?

Das Vorgehen:

  • Sie besprechen vorab telefonisch mit uns Ihre Anfrage und vereinbaren ggf. einen Beratungstermin.

  • Sie schicken, mailen oder faxen uns Ihre genauen Fragen, ggf bereits erarbeitete Unterlagen zum § 8a-Verfahren in Ihrer Einrichtung und ein Organigramm Ihrer Einrichtung zu.

  • Der Termin findet in der Regel in unseren Räumen statt. Von Ihrer Einrichtung sollten die Personen teilnehmen, die für die Einführung und spätere Umsetzung des § 8a-Verfahrens verantwortlich sind.

  • Kosten Erstberatung (1-2 Stunden): € 40,-

  • Weitere Beratungstermine auf Wunsch, Kosten: € 35,-/Stunde

Bitte beachten Sie: Wir bieten keine Beratung im konkreten Verdachtsfall an.

 

20 Jahre AMYNA

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Aktion "Sichere Wiesn für Mädchen und Frauen"
www.sicherewiesn.de